Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen

Steuernachzahlungen aber auch Steuererstattungen werden ab dem 16. Monat nach Ablauf des Veranlagungssjahres mit 6 % Jahreszinsen belegt. In den jetzigen Niedrigzinszeiten stellte sich die Frage ob dieser Zinssatz noch verfassungsgemäß ist. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr mit Datum vom 02. Mai 2019 ein Schreiben zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO erlassen (Az. IV A 3 – S 0338/18/10002).

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