Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen – Die Entscheidung

Das Bundesgericht hat mit Beschluss 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6 % bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen ab dem 16. Monat (bei Land- und Forstwirten 23. Monat) nach Ablauf des Veranlagungsjahres festgestellt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31. Juli 2022 zu treffen.