lexoffice

Mit der Cloud-Lösung von lexoffice kann ein kleines Unternehmen die grundsätzlichen Verwaltungsarbeiten wie Rechnungsschreibung, Bearbeitung von z. B. Lieferantenrechnungen, den Zahlungsverkehr bis hin zur Erstellung von sogenannten offenen Postenlisten zur Verwaltung der Aussenstände selbst bearbeiten. Die eingehenden Rechnungen werden z. B. via Smartphone in lexoffice eingelesen und als Beleg den Zahlungsvorgängen zugeordnet. Da die Rechnungsausgänge auch bereits in lexoffice digital vorhanden sind und ach die Bankumsätze direkt eingelesen werden können ist die digitale Buchführung komplett.

Durch Zuschaltung eines Steuerberaters kann dieser die Buchhaltung in lexoffice einsehen und in Abstimmung mit dem Mandanten bis hin zum Abschluss ergänzen und im Bedarfsfall berichtigen. Arbeitsschritte wie das Sortieren von Belegen oder der Versand des Pendelordners entfallen auf beiden Seiten. Alle Belege sind jederzeit für alle Beteiligten verfügbar und die Zusammenarbeit wird effizienter.

Ach die Lohnbuchführung kann abgesehen von Ausnahmefällen wie Baulohn und öffentlicher Dienst vom Mandanten abgewickelt werden. Der Steuerberater kannn hier zur Kontrolle Einsicht nehmen.

Weitere Verwaltungstätigkeiten, wie Anfertigung von Steuererklärungen, etc. können vom Beratungsbüro in bekannter Art und Weise angefertigt werden.